Die DGUV 70 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich auf die Sicherheit von Fahrzeugen im gewerblichen Betrieb bezieht. Sie regelt die Vorschriften zur Fahrzeugsicherheit und Arbeitssicherheit im Straßenverkehr. Der Unterschied zwischen UVV und DGUV besteht darin, dass die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) spezifischer auf einzelne Branchen zugeschnitten ist und die DGUV sich auf allgemeine Sicherheitsvorschriften im gewerblichen Bereich bezieht.
Was bedeutet die DGUV 70 im Fuhrpark?
Für den Fuhrpark bedeutet die DGUV 70, dass alle Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden müssen. Dies umfasst beispeilsweise die Überprüfung der Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Lenkung, Abgasanlage und des Fahrwerks.
Mehr zum Thema Fuhrparkmanagement
- UVV Unterweisung im Fuhrpark: Inhalte, Zuständigkeit, Ablauf
- Car Policy: So sieht eine Dienstwagenrichtlinie aus
- Fuhrparkleiter: Aufgaben, Verpflichtungen und Gehalt
- Fuhrparkmanagement: Das sind die fünf wichtigsten Aufgaben
- Fuhrpark: Definition und Organisation - das steckt dahinter
- Poolfahrzeuge: Was Fuhrparkleiter beim Managen beachten müssen
- Dienstrad: Was Fuhrparkmanager wissen müssen
Die DGUV 70 Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise ein Sachverständiger oder eine Prüforganisation sein.
DGUV 70: Was ist der Sinn einer Fahrerunterweisung?
Eine DGUV 70 Fahrerunterweisung soll dafür sorgen, dass die Fahrer über die Gefahren im Straßenverkehr informiert werden und die Sicherheitsvorschriften im Umgang mit den Fahrzeugen kennen. Hierbei wird unter anderem auf das richtige Verhalten bei Unfällen, das korrekte Anlegen von Sicherheitsgurten und das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen. Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70 können Bußgelder verhängt werden und im schlimmsten Fall kann dies auch zu einem Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.